Besser ist es – bei Nachtfahrten ist das Rad mit einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein muss. Die Fahrer sollten Leuchtwesten tragen. Blinklichter sind nicht erwünscht. Wer ohne Beleuchtung oder Leuchtweste fährt, erhält keine Homologation.
Standort Dorsten wird eigenständig
ARA-Westfalen starten mit zwei Brevet-Terminen in 2024 Der Standort Dorsten, der bisher mit Essen...