ARA-Ruhrgebiet

Benötige ich eine Beleuchtung am Rad und eine Leuchtweste?

Besser ist es – bei Nachtfahrten ist das Rad mit einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein muss. Die Fahrer sollten Leuchtwesten tragen. Blinklichter sind nicht erwünscht. Wer ohne Beleuchtung oder Leuchtweste fährt, erhält keine Homologation.