Ja. Grundsätzlich ist der Teilnehmer selbstverantwortlich und kann die Strecke verlassen, wenn eine Weiterfahrt verboten oder gefährlich ist. Außerdem wird das Verlassen der Strecke zur Verpflegung oder zum Schlafen oft praktiziert. Wichtig ist die Fahrt auf der Strecke möglichst am selben Punkt, an dem die Strecke verlassen wurde, wieder fortzusetzen. Bei Baustellen oder gesperrten Straßen sollte die Fahrt auf der Strecke möglichst schnell wieder aufgenommen werden.
Standort Dorsten wird eigenständig
ARA-Westfalen starten mit zwei Brevet-Terminen in 2024 Der Standort Dorsten, der bisher mit Essen...